Kfz-Verbandkasten
Kfz-Verbandkasten
Zum Jahresbeginn hat sich die DIN-Norm für Verbandkästen in Kraftfahrzeugen geändert .
Kfz-Verbandkästen nach alter Norm dürfen noch bis zum Jahresende 2014 verkauft werden.
In Deutschland muss in jedem PKW ein Verbandskasten nach DIN 13164 mitgeführt werden. Laut StVZO genügt ein Verbandkasten, der den Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung ausreichend erfüllt. Bis zum Erreichen seines Verfallsdatums darf also der alte Verbandkasten (auch über das Jahr 2014 hinaus) noch verwendet werden.
Neu hinzugekommen
- 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
- 14-teiliges Pflasterset: 4 Wunsdchnellverbände DIN 13019-E (10x6cm), 2 Fingerkuppenverbände, 2 Fingerverbände (12x2cm), 2Strips (1,9x7,2cm), 4 Strips (2,5x7,2cm)
- 1 Verbandpäckchen klein
Weggefallen ist
- 1 Verbandpäckchen M (mittel)
- 1 Verbandtuch (40x60cm)
- 4 Wundschnellverbände DIN 13019-E (10x6cm)
Unsere Tipps
- Bewahren Sie den Verbandkasten in ihrem Fahrzeug an einem leicht zugänglichen, bekannten und vor direkter Sonneneinstrahlung geschütztem Platz auf. Niemals auf der Hutablage.
- Schmeißen sie Ihren Verbandkasten nach Ablauf der Verfalldaten nicht weg! Legen Sie ihn zur ihre Hausapotheke. Für Erste-Hilfe-Leistungen zu Hause kann das Verbandmaterial notfalls durchaus noch genutzt werden. Lediglich die Pflaster sind häufig nicht mehr zu gebrauchen.
- Geben Sie bei der Anschaffung eines neuen Kfz-Verbandkasten nicht mehr als 10€ aus.
- Besuchen Sie alle zwei Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs oder ein Erste-Hilfe-Training um im Notfall helfen zu können.